Grundsteuerreform: Einsprüche überlasten Finanzämter massiv!
Viele Hausbesitzer legen Einspruch gegen die neue Grundsteuer ein. Dies überfordert die Finanzämter.
Massenweise Widersprüche überlasten Finanzämter
Eine aktuelle Umfrage unter den Finanzministerien der 16 Bundesländer enthüllt, dass bereits über drei Millionen Steuerzahler gegen ihre Grundsteuerbescheide Einspruch eingelegt haben. Experten gehen davon aus, dass die tatsächliche Anzahl noch höher ist. Um dieser Flut von Widersprüchen gerecht zu werden, wurden in einigen Bundesländern sogar Betriebsprüfer abgezogen, die normalerweise Unternehmen überprüfen. Die Deutsche Steuergewerkschaft beklagt, dass diese Mitarbeiter an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten.
Wichtiges Video “Einspruch einlegen” mit Vorlage zum Einspruch: https://youtu.be/YKJUcKL11ZE
Effizienzverlust durch ungenutzte Kapazitäten
Einem Bericht zufolge gehen durch die aktuelle Situation Betriebsprüfer ihrer eigentlichen Aufgabe nicht nach, was zu finanziellen Einbußen für den Staat führt. Die Fachleute könnten sich eigentlich mangelhaften Steuererklärungen von Restaurants und Betrieben widmen und damit dem Staat Millionen zusätzlicher Steuereinnahmen bescheren. Stattdessen werden ihre Kapazitäten sinnlos eingesetzt. Laut Schätzungen liegen in den Finanzämtern zahlreiche unerfasste Einsprüche vor. Die Deutsche Steuergewerkschaft geht von einer höheren Anzahl an Klagen aus als erwartet und warnt vor Beeinträchtigungen der Steuergerechtigkeit und des fairen Wettbewerbs aufgrund fehlender Kontrolleure.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Bundesmodell
Die hohe Anzahl der Einsprüche bei der Grundsteuer könnte mit einer Musterklage zusammenhängen, die das Bundesmodell zur Berechnung der Steuer als verfassungswidrig betrachtet. Bestimmte Parameter, wie der Bodenrichtwert, werden als problematisch angesehen, da sie die Preise in der Umgebung beeinflussen können. Zudem fehle es an Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Bewertungsgrundlage. Das Bundesverfassungsgericht wird über diese Kritikpunkte entscheiden. Experten befürchten, dass vergleichbare Grundstücke unterschiedlich besteuert werden könnten, obwohl sie ähnliche Lage und Bebauung aufweisen.
Unterschiedliche Verfahren in fünf Bundesländern
In Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen werden unterschiedliche Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer angewendet. Das Bundesmodell wird als kompliziert und in Teilen nicht nachvollziehbar kritisiert. Hessen hingegen verwendet ein einfaches Modell, bei dem nur die Wohnfläche berücksichtigt wird. Allerdings kann dies zu Ungerechtigkeiten führen, da beispielsweise eine Scheune im Vergleich zu einer Penthouse-Wohnung gleich bewertet wird. Dennoch gibt es keine automatische Wertsteigerung, wenn der Kaufpreis eines benachbarten Objekts steigt.
Einfluss der Kommune auf die Grundsteuer
Die Kommunen haben letztendlich die Möglichkeit, den tatsächlichen Grundsteuerbetrag durch den Hebesatz zu beeinflussen. Dieser Faktor wird von der Stadt oder Gemeinde festgelegt, um die Höhe der Steuerschuld zu bestimmen. Allerdings legt die Kommune den Hebesatz erst fest, wenn alle Bescheide eingegangen sind, daher erfordert dies Geduld. Die erhaltenen Bescheide sind noch keine Zahlungsaufforderungen, sondern dienen als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde. Der Hebesatz bestimmt letztendlich die tatsächliche Höhe der Steuer. Es wird erwartet, dass die Kommunen auf die Aufkommensneutralität achten, sodass die Gesamteinnahmen des Staates trotz der neuen Grundsteuerberechnung unverändert bleiben. Allerdings kann sich der individuelle Steuersatz durchaus verändern.
Vorsicht bei weiteren Einsprüchen
Experten raten daher von weiteren Einsprüchen ab. Eine mögliche Lösung zur Vermeidung der Flut an Einsprüchen wäre laut Experten die Erstellung vorläufiger Bescheide durch die Finanzämter. Dadurch wäre kein Einspruch erforderlich. Der Vorschlag wurde vom Steuerzahlerbund gemacht, fand jedoch kein Gehör bei der Finanzverwaltung. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens hatte der Steuerzahlerbund angekündigt, gegen das Bundesmodell klagen zu wollen.
In diesem Video gebe ich genaue Tipps und liefere eine Vorlage für den Einspruch: https://youtu.be/YKJUcKL11ZE
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