Grundsteuerreform: Abgabefrist und Bußgelder bei Verspätung – Neue Modelle, Bodenrichtwert und Änderungen ab 2025!
Was passiert, wenn die Grundsteuer nicht rechtzeitig abgegeben wird, das Formular nicht ausgefüllt wird und was steckt eigentlich hinter der Grundsteuerreform?
Was tun, wenn die Frist für die Grundsteuererklärung abgelaufen ist?
Aktualisierter Stand: Februar 2023
Bis Ende Januar mussten Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgeben, um die neue Grundsteuer berechnen zu lassen. Vermutlich haben jedoch viele die Frist versäumt. Doch welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Abgabe?
In Deutschland müssen rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Wenn man am Stichtag, dem 1. Januar 2022, Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs war, wurde man dazu aufgefordert, bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Es ist anzunehmen, dass auch nach dem Stichtag noch viele Erklärungen ausstehen. In Niedersachsen haben beispielsweise etwa 70 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern etwa 74 Prozent, in Schleswig-Holstein 75 Prozent und in Hamburg sogar 80 Prozent der Eigentümer ihre Erklärungen noch nicht abgegeben. Eine weitere Fristverlängerung wird es nicht geben, wie Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere kürzlich erklärte. Die Finanzverwaltungen müssen bis zum Ende des Jahres den Großteil der Grundstücke bewerten, um den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer ab 2025 zur Verfügung zu stellen.
Strafen bei verspäteter Abgabe von Grundsteuererklärungen
Das Finanzministerium in Niedersachsen plant, zunächst Erinnerungsschreiben an alle Eigentümer zu senden, die ihre Erklärungen verspätet abgegeben haben. Erst danach werden Verspätungszuschläge und Zwangsgelder eingefordert. Ein ähnliches Vorgehen ist auch in Schleswig-Holstein geplant. Bei längeren Verzögerungen können Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat bis zu Zwangsgeldern von bis zu 25.000 Euro drohen. In Hamburg müssen Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung Anfang Februar einreichen, vorerst noch keine Bußgelder befürchten. Bei längeren Verzögerungen hingegen, warnt Finanzsenator Andreas Dressel, können Strafen verhängt werden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden zunächst Erinnerungsschreiben verschickt. Diese werden voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Monats März verschickt. Wer daraufhin nicht reagiert, muss mit Säumniszuschlägen rechnen und damit, dass der Wert seines Eigentums geschätzt wird, erklärt Finanzminister Heiko Geue.
Vereinfachte Erklärung über Online-Plattform in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
Die Grundsteuererklärung wird in der Regel über die Online-Steuerplattform Elster abgewickelt. In einigen Bundesländern, einschließlich Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, haben Eigentümer jedoch auch die Möglichkeit, eine vereinfachte Datenübermittlung über die Plattform “Grundsteuererklärung für Privateigentum” zu nutzen, die vom Bundesfinanzministerium entwickelt wurde. Diese Option steht Eigentümern von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken zur Verfügung. In komplexeren Fällen, wie z.B. wenn das Grundstück zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehört, ist die Nutzung dieser Online-Plattform jedoch nicht möglich.
Eigentümer in Niedersachsen und Hamburg: Abgabe nur über Elster
In den Bundesländern Niedersachsen und Hamburg, sowie einigen anderen Ländern, können Eigentümer nicht die Plattform des Bundesfinanzministeriums nutzen, da sie nicht am sogenannten Bundesmodell zur Grundsteuer teilnehmen, sondern eigene Modelle entwickelt haben. Dort müssen Haus- und Wohnungsbesitzer ihre Erklärung online über Elster hochladen. Falls keine Möglichkeit besteht, die Erklärung elektronisch abzugeben, kann sie auch in Papierform eingereicht werden.
Registrierung bei Elster.de mit Steuer-ID
Um Elster zu nutzen, muss man sich zuerst registrieren. Hierfür werden die persönliche Steuer-ID sowie weitere Daten wie die E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum benötigt. Einige Tage später erhält man die persönlichen Aktivierungsdaten per Post und E-Mail. Anschließend kann man sich auf Elster.de einloggen, die Steuerformulare ausfüllen und direkt abschicken.
Grundsteuer: Bundesmodell in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wird das Bundesmodell für die neue Grundsteuer angewendet. Dabei müssen Eigentümer bei der Grundsteuererklärung im Wesentlichen folgende Informationen über ihr Wohngrundstück angeben: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes.
Bodenrichtwert: Wo kann man ihn finden?
In den Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist es erforderlich, den Bodenrichtwert anzugeben. Eigentümer in Schleswig-Holstein können den Bodenrichtwert über die Website des Digitalen Atlas Nord finden. Dort müssen sie die entsprechende Adresse oder das Flurstück in die Suchfunktion eingeben. Eigentümer in Mecklenburg-Vorpommern können den Bodenrichtwert über eine Website des Landes zu den Grundsteuerdaten abrufen.
Ursprünglich war geplant, das Bundesmodell bundesweit anzuwenden, aber einige Länder, darunter Hamburg und Niedersachsen, haben eigene Modelle entwickelt, nach denen sie die neue Grundsteuer berechnen. Daher ist die Angabe des Bodenrichtwerts in Hamburg und Niedersachsen nicht erforderlich.
Niedersachsen mit Flächen-Lage-Modell
In Niedersachsen wird die Grundsteuer zukünftig nach dem sogenannten Flächen-Lage-Modell berechnet. Das bedeutet, dass der Wert des Grundstücks nicht allein über die Höhe der Grundsteuer entscheidet, sondern vor allem die Größe des Grundstücks und der Gebäudeflächen. Zusätzlich fließt ein Lage-Faktor ein, der sich am Standort des Grundstücks orientiert. Das Alter und der Zustand des Gebäudes spielen dabei keine Rolle.
Hamburg verwendet ein eigenes Wohnlagemodell
Hamburg hat ein eigenes Modell entwickelt, um die Wohnkosten nicht weiter zu erhöhen. Im Gegensatz zum Bundesmodell unterscheidet das Hamburger Modell lediglich zwischen guten und normalen Wohnlagen. Bodenrichtwerte und Erträge in Form von Nettokaltmieten spielen dabei keine Rolle. Die Unterschiede in den Bodenrichtwerten sind dabei teilweise erheblich und variieren je nach Stadtteil zwischen 380 Euro und 4.200 Euro oder mehr pro Quadratmeter. Wertsteigerungen und -verluste werden bei der Berechnung der Grundsteuer nicht berücksichtigt.
Was zählt zur Wohnfläche und was zur Nutzfläche?
Auch Balkone werden zur Wohnfläche gezählt, jedoch nur zu 25 Prozent. Als Wohnfläche gelten die Flächen von Räumen, die für Wohnzwecke genutzt werden, wie zum Beispiel Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, Badezimmer, Küche und Flur. Auch ein Homeoffice zählt dazu. Keller, Heizungs- und Trockenräume, Waschküchen und Garagen werden hingegen als Nebenräume oder Zubehörräume betrachtet und zählen nicht zur Wohnfläche. Auch Dachböden und Treppenhäuser werden nicht berücksichtigt. Balkone und Terrassen werden zu 25 Prozent zur Wohnfläche gezählt.
Nutzflächen hingegen sind Geschäftsräume, die vor allem für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Verkaufsräume, Büros oder Werkhallen.
Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?
Trotz unterschiedlicher Lagen mit gleichen Kosten oder unterschiedlicher Kosten bei gleichwertigem Besitz empfanden Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer die Grundsteuer schon lange als ungerecht. Auch das Bundesverfassungsgericht sah dies so und forderte 2018 eine Reform. Bisher wurde die Grundsteuer auf der Grundlage veralteter Grundstückswerte berechnet: Im Westen stammten die Daten aus dem Jahr 1964 und im Osten sogar aus dem Jahr 1935. Diese Werte haben mit der Realität kaum noch etwas zu tun. Daher einigten sich der Bund und die Länder im Jahr 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz.
Die Lage bestimmt die Höhe der Grundsteuer
Entscheidend für die individuelle Steuerlast wird in Zukunft die Nachbarschaft der Immobilie sein. Wenn die Immobilie seit 1964 bzw. seit 1935 einen Aufschwung erlebt hat und attraktiver geworden ist, wird die Steuer voraussichtlich steigen. Dies gilt insbesondere für boomende Gemeinden und Städte. In strukturschwächeren Gebieten könnte es dagegen zukünftig günstiger werden.
Die Grundsteuerreform könnte auch für Mieter höhere Kosten mit sich bringen, da die Steuer weiterhin auf die Betriebskosten umgelegt werden darf. Vor allem in Großstädten werden Mieter voraussichtlich mehr bezahlen müssen.
Neue Grundsteuer ab 2025
Die Berechnung der neuen Grundsteuer beginnt erst, wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben und alle Daten bei den Finanzämtern eingegangen sind. Die Ämter haben bis Ende 2023 Zeit, um einen neuen Grundsteuermessbetrag aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl zu ermitteln. Dieser wird dann an die Kommunen weitergegeben, die die neue Grundsteuer bis Ende 2024 berechnen werden. Ab 2025 wird die neue Grundsteuer dann gelten. Eine Neubewertung der Grundsteuer im Bundesmodell soll alle sieben Jahre erfolgen.
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